Einfuhranmeldung zum freien Verkehr

Dieses ist das gängigste Verfahren und ermöglicht die freie Verfügung über die aus einem Drittland eingeführten Waren in die Europäische Gemeinschaft. Der Importeur muss bei der zuständigen Zollstelle eine schriftliche Zollanmeldung mit allen vorgeschriebenen Dokumenten abgeben. Nach Prüfung der Zollantrages verleiht der Zoll der Nichtgemeinschaftsware den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware.